Was Sie bei der Bodenauswahl beachten müssen – die zentralen Fragen im Überblick.
Die klare Antwort vorweg: Teppichfliesen sind zulässig in Wartebereichen, Empfangszonen, Fluren, Büroräumen, Verwaltungsflächen und Patientenzimmern. Verboten sind sie dagegen in OP-Sälen, Laboren sowie Behandlungsräumen mit TRBA-250-Einstufung (Schutzstufe 2).
Obwohl Teppichfliesen durch Eigenschaften wie geringe Gesamtkosten, hohe Schalldämmung, Staubbindung und Rutschsicherheit überzeugen, gelten sie in Gesundheitseinrichtungen weiterhin als umstritten. Die Ursache liegt meistens in der Unsicherheit über gesetzliche Vorschriften und die richtige Auslegung von Hygieneanforderungen.
Wo endet gestalterische Freiheit – und wo beginnt die hygienische Pflicht? Welche Regelwerke gelten – und wer entscheidet im Zweifel?
In diesem Artikel geben wir Planern, Architekten und Praxisbetreibern einen fundierten Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um textile Bodenbeläge im Gesundheitswesen:
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Welche Räume erlauben Teppichfliesen – und auf welcher rechtlichen Grundlage?
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Wo sind sie ausgeschlossen – und welche Alternativen bieten sich an?
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Was gilt für Grenzfälle wie Beratungs- und Therapieräume?
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Und wie lassen sich Gestaltung, Komfort und Hygieneanforderungen sinnvoll kombinieren?
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in sensiblen Bereichen wie Kliniken, Pflegeheimen, Praxen, aber auch Schulen, Hotels und Großraumbüros wissen wir: Die Fragen sind oft dieselben – die Anforderungen jedoch nicht.
Dieser Beitrag liefert Ihnen klare Antworten, konkrete Empfehlungen pro Raumtyp und eine rechtssichere Grundlage für Ihre Bodenplanung im Gesundheitsbereich.

Schneller Überblick: Teppichfliesen nach Raumtyp im Pflegebereich
| Raumtyp | Teppichfliesen erlaubt? | Empfohlener Bodenbelag | Reinigungs- & Pflegeaufwand |
|---|---|---|---|
| Operationssäle / Labore | ❌ Nicht geeignet bei Infektionsrisiko | Epoxidharz / fugenloser Vinylboden | Hoch (tägliche Reinigung & Desinfektion) |
| Behandlungsräume | ❌ Nicht empfohlen | Homogener Vinyl-Designboden | Mittel |
| Zahnarztbehandlung | ❌ Nicht geeignet | Linoleum / chemikalienbeständiger Vinyl | Mittel |
| Wartebereiche | ✅ Gut einsetzbar | Teppichfliesen (Nutzungsklasse 32–33) | Gering |
| Rezeption / Empfang | ✅ Empfohlen | Teppichfliesen | Gering |
| Flure / Verkehrsflächen | ✅ Sehr gut geeignet | Strapazierfähige Teppichfliesen | Gering |
| Patientenzimmer | ✅ Eingeschränkt möglich* | Teppichfliesen oder elastischer Boden (PVC) | Gering–mittel |
*Einsatz abhängig von Hygienerichtlinien und Pflegekonzept.
So lesen Sie die Tabelle
Welche Grundregel gilt? Je höher das Infektionsrisiko, desto strengere Bodenvorschriften gelten.
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Was bedeuten die Nutzungsklassen (NK) nach EN ISO 10874?
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NK 32 = normale gewerbliche Nutzung (Büros, kleine Praxen)
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NK 33 = starke gewerbliche Nutzung (Kliniken, stark frequentierte Bereiche)
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Welche Rutschklassen gibt es nach DIN 51130?
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R9 = Standard für trockene Bereiche, R9: Standard-Rutschfestigkeit (für trockene Bereiche
R11+ = für Nassbereiche mit Entwässerung, Extra rutschfest (nur dort, wo Wasser im Spiel ist)
Die wichtigsten Hygiene-Regeln verständlich erklärt
Wer macht die Regeln und Welche rechtlichen Grundlagen sind relevant?
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TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe, Schutzstufen 2–3): Sicherheitsvorschriften für alle Gesundheitsberufe
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RKI (Robert Koch-Institut): oberste Gesundheitsbehörde
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GKV-Zulassungsvorgaben (§124 SGB V)
Was fordern diese Regeln konkret?
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Keine Fugen oder Ritzen (in denen sich Bakterien verstecken können)
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Beständig gegen Desinfektionsmittel (ohne Schaden zu nehmen)
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Heiß zu reinigen (für gründliche Hygiene)
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Hohe Belastbarkeit (auch bei täglicher Desinfektion)
Was bedeutet das konkret für Teppichfliesen?
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Behandlungsräume mit Eingriffen: ❌ Nicht erlaubt
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Reine Beratungsräume: ✅ Oft möglich
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Wartebereiche, Büros: ✅ Kein Problem
Wer entscheidet im Zweifelsfall?
👉 Immer das örtliche Gesundheitsamt. Bei Unsicherheiten dort nachfragen!
Bodenbelag-Übersicht: Wo sind Teppichfliesen erlaubt?
Wartebereiche, Empfang, Büroräume – hier sinnvoll einsetzbar
In nicht-medizinischen Zonen wie Wartezonen, Rezeptionen und Büros bieten Teppichfliesen funktionale Vorteile:
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Akustik: Reduzierte Nachhallzeit, bessere Sprachverständlichkeit
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Komfort: Weicher Gehkomfort, wärmere Oberfläche
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Wirtschaftlichkeit: Günstiger in Anschaffung und Pflege (ca. 3–6 €/m²/Jahr)
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Modularität: Einzelfliesen austauschbar
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Gestaltung: Vielfalt an Farben und Mustern
Grundsätzlich ausgeschlossen
In hygienisch sensiblen Bereichen wie OPs, Laboren, Zahnarztbehandlungen und allen Räumen mit TRBA-250 Schutzstufe 2 sind Teppichfliesen nicht zulässig. Hier sind fugenlose, desinfektionsfähige Beläge wie PVC oder Epoxidharz vorgeschrieben.

Spezialräume – praktische Lösungen im Einzelfall
Patientenzimmer: Zwischen Komfort und Hygiene
In Patientenzimmern steht das Wohlbefinden im Vordergrund. Teppichfliesen können hier sinnvoll sein, da sie Trittschall reduzieren, eine angenehm warme Oberfläche bieten und zur wohnlichen Atmosphäre beitragen.
Wichtig: Der Einsatz ist nur in Räumen ohne medizinische Eingriffe oder erhöhtes Infektionsrisiko zulässig.
Zahnarztpraxen: Nach Nutzung differenzieren
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Wartebereich: Teppichfliesen sind hier möglich – insbesondere zur Verbesserung von Akustik und Aufenthaltsqualität.
Behandlungsräume: Wegen Flüssigkeitseintrag und Desinfektionsmitteln sind hier glatte, dichte Beläge wie Vinyl oder Linoleum erforderlich.
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Büros: Teppichfliesen sind für Büroräume geeignet, sollten jedoch auf ihre Stuhlrolleneignung geprüft werden.
Senioreneinrichtungen: Komfort mit Sicherheitsfaktor
Textile Beläge können zur Sturzprävention und akustischen Dämpfung beitragen – vorausgesetzt, bestimmte Anforderungen werden erfüllt:
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Rutschhemmung auch bei Feuchtigkeit
- Stoßdämpfung bei Stürzen
- Kontrastreiche Übergänge zur besseren Orientierung
👉 Für mehr Informationen lesen Sie bitte hier weiter: Welche Bodenbeläge eignen sich für Senioren?

Die 6 häufigsten Fragen von Planerinnen und Planern
1. Welche Materialien sind für Teppichfliesen im Gesundheitswesen geeignet?
Für zugelassene Bereiche gelten klare Vorgaben: antistatische Eigenschaften, Brandklasse Bfl-s1, Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmitteln und geringe Staubemission. Erfüllt werden diese Anforderungen insbesondere durch Teppichfliesen aus Polyamid oder Polyester – bevorzugt in nachhaltiger Ausführung wie ECONYL®. Diese Materialien gelten als besonders strapazierfähig und regelkonform einsetzbar in Warte- und Empfangsbereichen.
2. Darf ich Teppichfliesen in einer Physiotherapiepraxis verwenden?
Ja, mit Einschränkungen:
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In Behandlungsräumen mit Ölen oder Flüssigkeiten sind glatte Beläge wie Vinyl erforderlich.
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In Warte- oder Umkleideräumen sind Teppichfliesen dagegen zulässig und akustisch vorteilhaft.
3. Was passiert, wenn das Gesundheitsamt Einwände gegen meine Bodenauswahl erhebt?
Entscheidend ist die Einhaltung der TRBA 250 je Raumtyp. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung und deren Begründung. Im Zweifel empfiehlt sich eine Vorabklärung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
4. Wie pflege ich Teppichfliesen in Gesundheitseinrichtungen?
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Täglich: Staubsaugen
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Regelmäßig: Tiefenreinigung (1–2× jährlich)
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Bei Bedarf: Einzelne Fliesen austauschen
In der Praxis zeigt sich: Die Pflege ist unkomplizierter und langfristig günstiger als oft angenommen.
5. Erfüllen Teppichfliesen die Brandschutzvorgaben?
Ja – sofern die Brandklasse Bfl-s1 erfüllt ist. Prüfen Sie Produktzertifikate und Spezifikationen vor dem Einbau.
👉 Mehr dazu im Fachartikel: Brandverhalten & Brandschutz bei Teppichfliesen
6. Wie hoch sind die Pflegekosten im Vergleich zu Hartböden?
Teppichfliesen sind in der täglichen Reinigung oft kostengünstiger. Dank ihrer modularen Austauschbarkeit lassen sich zudem Komplettsanierungen vermeiden, was die langfristigen Kosten senkt.
Fazit: Teppichfliesen im Gesundheitswesen richtig einsetzen
Die zentrale Erkenntnis: Teppichfliesen sind im Gesundheitswesen nicht grundsätzlich verboten – entscheidend ist die klare funktionale Abgrenzung der Räume. Während sterile Behandlungsbereiche zwingend fugenlose und desinfektionsfähige Hartböden erfordern, bieten textile Bodenbeläge in Komfort- und Verwaltungszonen klare Vorteile.
Mit der richtigen Materialkombination lassen sich sowohl hygienische Anforderungen als auch gestalterische und wirtschaftliche Ziele erfüllen – etwa durch Polyamid-Teppichfliesen in Wartezonen für mehr Akustikkomfort und fugenlose Vinylböden in Funktionsbereichen zur Einhaltung der TRBA-250-Vorgaben. Solche Hybridlösungen vereinen Sicherheit und Aufenthaltsqualität.
Für die Umsetzung gilt: Dokumentieren Sie die Bodenauswahl systematisch nach Raumfunktion und stimmen Sie Grenzbereiche frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab. So vermeiden Sie spätere Korrekturen und schaffen rechtssichere, patientenfreundliche Räume.
Wer Hygieneanforderungen und Komfort intelligent kombiniert, schafft Lösungen, die funktional, wirtschaftlich und regulatorisch tragfähig sind.
Sie planen ein konkretes Projekt? Gerne beraten wir Sie zur passenden Bodenlösung für Ihre Einrichtung.










